Mietbedingungen
- Der Vertrag ist gültig, sobald Jürg Heusser die Anzahlung von 30% des Gesamtmietpreises erhält. Sollte das Objekt zur gleichen Zeit mehrfach vermietet sein, ist der Vertrag gültig bei welchem die Anzahlung zuerst geleistet wurde. Der Restbetrag wird 40 Tage vor Mietbeginn fällig.
- Wird die Buchung durch den Kunden (Mieter) annulliert, stellt Jürg Heusser folgende Kosten in Rechnung: Bis 40 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietbetrages. Unter 40 Tage vor Mietbeginn 100% des Mietbetrages. Ist eine Weitervermietung zu denselben Bedingungen möglich, werden 10% des Mietbetrages plus CHF 100.– Bearbeitungsgebühr erhoben. Umbuchungen durch den Mieter werden mit CHF 100.– berechnet.
- Das Mietobjekt sowie dessen Inventar sind vom Mieter mit Sorgfalt zu behandeln. Allfällig verursachte Schäden sind auf Kosten des Mieters zu beheben.
- Beschwerden über den Zustand der Wohnung oder Mängel am Inventar werden nur innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft angenommen. Diese müssen dem Schlüsselhalter am Ferienort direkt gemeldet werden. Erst wenn (der Schlüsselhalter) diese Reklamation nicht behandeln kann, soll Jürg Heusser verständigt werden. Reklamationen nach erfolgter Abreise können nicht mehr entgegengenommen werden. Schadenansprüche können in jedem Fall höchstens bis Höhe des vereinbarten Mietpreises geltend gemacht werden.
- Mindestmietdauer: 7 Tage jeweils von Samstag bis Samstag, in der Sommersaison wird in der Regel nur für mindestes 2 Wochen vermietet.
- Anreise Samstag zwischen 16:00 bis 18:00 Uhr. Abreise Samstag vor 10:00 Uhr morgens.
Der Schlüssel kann beim Schlüsselhalter abgeholt werden. Die entsprechende Adresse (Mietausweis) erhalten Sie nach erfolgter Restzahlung durch Jürg Heusser zugestellt. - Die Wohnung ist sauber, aber nicht gereinigt abzugeben. Das Geschirr in der Küche muss abgewaschen sein.
- Nach jeder Mietdauer wird vom Mieter und Schlüsselhalter gegenseitig ein Abnahmeprotokoll unterzeichnet.
- Der Mieter hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn das Mietobjekt nicht seinen Vorstellungen entspricht.
- Zustellbetten sind auf Anfrage möglich.
- Das Mietobjekt darf nur mit der im Vertrag festgelegten Personenzahl belegt werden. Ein Kind gilt als eine Person.
- Haustiere sind nur erlaubt, wenn sie im Vertrag aufgeführt sind.
- Die Angaben auf dem Informationsblatt entsprechen dem Stand bei Druck. Änderungen vorbehalten.
- Gerichtsstand: Uster, Schweiz.
Egg bei Zürich, 30.11.2021